Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen
CGYM STUDIOS
Adam-Opel-Str.16-18
60386 Frankfurt am Main
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(nachfolgend CGYM) und einem Verbraucher (§ 13 BGB), (nachfolgend Kunde oder Mitglied), der Mitarbeiter bei einem Unternehmen ist, mit dem eine Rahmenvereinbarung zur Mitgliedschaft dieses Unternehmens besteht.
Es gelten ausschließlich die AGB von CGYM. Individuelle aus Beweisgründen in Schrift- oder Textform gefasste Vereinbarungen mit dem Kunden gehen diesen AGB vor.
Der vom Mitglied geschlossene Mitgliedsvertrag beginnt mit Annahme des Mitgliedschaftsantrages des Kunden durch CGYM.
Im Fall der READY TO GO FLEXIBLE Mitgliedschaft endet die Laufzeit mit Ablauf von vier Wochen ab dem ersten Buchungstag und verlängert sich danach jeweils automatisch um weitere 4 Wochen, wenn der Vertrag nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Vertragsende gekündigt wird.
Im Fall der READY TO GO 6 Mitgliedschaft endet die Laufzeit mit Ablauf von 6 Monaten ab dem ersten Buchungstag und verlängert sich danach jeweils automatisch um weitere 12 Wochen, wenn der Vertrag nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Vertragsende gekündigt wird.
Im Fall der READY TO GO 12 Mitgliedschaft endet die Laufzeit mit Ablauf von 12 Monaten ab dem ersten Buchungstag und verlängert sich danach jeweils automatisch um weitere 12 Wochen, wenn der Vertrag nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Vertragsende gekündigt wird.
Im Fall der READY TO RUMBLE FLEXIBLE Mitgliedschaft endet die Laufzeit mit Ablauf von 4 Wochen ab dem ersten Buchungstag und verlängert sich danach jeweils automatisch um weitere 4 Wochen, wenn der Vertrag nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Vertragsende gekündigt wird.
Im Fall der READY TO RUMBLE 6 Mitgliedschaft endet die Laufzeit mit Ablauf von 6 Monaten ab dem ersten Buchungstag und verlängert sich danach jeweils automatisch um weitere 12 Wochen, wenn der Vertrag nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Vertragsende gekündigt wird.
Im Fall der READY TO RUMBLE 12 Mitgliedschaft endet die Laufzeit mit Ablauf von 12 Monaten ab dem ersten Buchungstag und verlängert sich danach jeweils automatisch um weitere 12 Wochen, wenn der Vertrag nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Vertragsende gekündigt wird.
Im Fall der HIGH PERFORMER FLEXIBLE Mitgliedschaft endet die Laufzeit mit Ablauf von 4 Wochen ab dem ersten Buchungstag und verlängert sich danach jeweils automatisch um weitere 4 Wochen, wenn der Vertrag nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Vertragsende gekündigt wird.
Im Fall der HIGH PERFORMER Mitgliedschaft endet die Laufzeit mit Ablauf von 12 Monaten ab dem ersten Buchungstag und verlängert sich danach jeweils automatisch um weitere 12 Wochen, wenn der Vertrag nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Vertragsende gekündigt wird.
Beide Parteien sind berechtigt, den Mitgliedsvertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes jederzeit außerordentlich fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt für CGYM unter anderem dann vor, wenn sich ein Mitglied mit der Zahlung eines Betrages von 2 Montagsmitgliedschaften in Verzug befindet, oder wenn das Mitglied sich trotz Abmahnung weigert, den Anweisungen des Trainingspersonals Folge zu leisten.
Alle Module sind zu- und abwählbar, bei einer Mindestlaufzeit von 2 Monaten. Das Abwählen muss bei Lastschrifteinzügen mindestens 4 Wochen vorher angekündigt.
Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
Der Mitgliedsvertrag kann aus wichtigem Grund vorzeitig gekündigt werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere eine andauernd bleibende Erkrankung, die nicht schon vor Abschluss der Mitgliedschaft bestanden hat und welche das Training unmöglich macht, oder eine Schwangerschaft. Die Kündigungsfrist hierfür beträgt 4 Wochen wobei die eingegangene Kündigung nur mit einem ärztlichen Attest o. Ä. angenommen wird. Das Attest bzw. die Bestätigung muss zeitnah eingereicht werden. Vorausbezahlte Beiträge werden nicht verrechnet und zurückerstattet.
Der Vertrag kann auch aus wichtigem Grund stillgelegt werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere eine zeitweilige Erkrankung oder ein zeitlich begrenzter Wohnortwechsel. In beiden Fällen muss die Dauer mindestens 4 Wochen überschreiten. Sämtliche Stilllegungen werden immer nur auf ganze Monate verrechnet. Ein Attest bzw. die Bestätigung des Arbeitgebers muss zeitnah eingereicht werden. Vorausbezahlte Beiträge werden nicht verrechnet das Mitgliedsverhältnis ruht.
Jugendlichen unter 21 Jahren räumt das CGYM ein Sonderkündigungsrecht ein. Der Vertrag kann mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum nächsten Vertragsquartal gekündigt werden. Das Sonderkündigungsrecht erlischt mit dem Erreichen des 21. Lebensjahres. Sobald das Mitglied das 21. Lebensjahr erreicht hat, tritt ab dem folgenden Monat der Normalpreis des jeweilig gewählten Tarifs in Kraft.
Der Mitgliedsbeitrag ist auch dann regelmäßig bis Vertragsende zu zahlen, wenn das Mitglied die Einrichtungen des CGYM nicht in Anspruch nimmt, aus Gründen, die in seiner Person liegen.
Das Mitglied erteilt CGYM oder einem von CGYM eingeschalteten Dienstleister, an den CGYM die Forderungen abzutreten berechtigt ist, widerruflich ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat für alle vertraglich geschuldeten Beträge.
Dazu zählen auch Entgelte für kostenpflichtige Zusatzleistungen. Hat das kooperierende Unternehmen aufgrund eines Rahmenvertrages die Verpflichtung übernommen, die Mitgliedsbeiträge und / oder Beträge für Zusatzleistungen ganz oder teilweise unmittelbar an CGYM zu zahlen, werden die entsprechenden Beträge nicht vom Mitglied eingezogen.
Der Einzug vom angegebenen Konto erfolgt durch CGYM im Rahmen eines regelmäßigen 28-tägigen Buchungslaufes, beginnend mit dem ersten Buchungstag.
Forderungen zieht CGYM mit der SEPA-Basis-Lastschrift vom Schuldnerkonto zum o.g. Fälligkeitstag ein. Sollte der Fälligkeitstag auf ein Wochenende / einen Feiertag fallen, verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den 1. folgenden Werktag.
Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das von ihm angegebene Konto zum Zeitpunkt des jeweiligen Einzugs eine ausreichende Deckung aufweist. Ist der Einzug von seinem Konto ganz oder teilweise nicht möglich, sind die dadurch entstehenden Kosten vom Mitglied zu tragen.
Sobald das Mitglied mit mehr als 2 Monatsbeiträgen in Verzug kommt, wird der Vertrag zum Laufzeitende gekündigt und die Beiträge werden bis Vertragsende geltend gemacht. Für diesen Fall behält sich das CGYM eine Übergabe der Forderungen an ein Inkassounternehmen vor. Daraus entstehende Kosten trägt ebenfalls das Mitglied.
Das Mitglied ist damit einverstanden, dass nach jeder Verlängerung der Nutzungsvereinbarung die Mitgliedsgebühr angehoben werden kann, und zwar nach 3-monatiger Vorankündigung zum nächsten Monatsersten. Die Vorankündigung der Gebühr gilt für mindestens ein Jahr.
Das Mitglied ist berechtigt, die jeweils vertraglich vereinbarten Einrichtungen von CGYM zu den offiziellen Trainingszeiten zu benutzen. Diese werden durch Aushang bekannt gegeben. Änderungen hierbei bleiben vorbehalten
Das Mitglied verpflichtet sich, den Mitgliedsschlüssel nur persönlich zu verwenden und diese nicht Dritten zu überlassen. Das Mitglied haftet gegenüber CGYM für Schäden aufgrund des Missbrauchs des Mitgliedsschlüssels.
Jeder Verlust des Schlüssels ist sofort zu melden. Für jeden Verstoß hiergegen verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung eines pauschalisierten Schadensersatzanspruchs in Höhe von 250 €. Die Geltendmachung eines über diesen Beitrag hinausgehenden Schadens bleibt dem CGYM vorbehalten. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.
Haftung: Das CGYM haftet nicht für Vorsatz und für grob fahrlässiges Verhalten. Dies gilt nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Mitgliedes. Das Mitglied ist in der Betriebshaftpflichtversicherung des CGYM mit einer Höchstsumme von 500.000 €, bei Personenschäden und bis zu 130.000 € bei Sachschäden versichert.
Keine Haftung besteht für den Verlust oder die Beschädigung eingebrachter Wertgegenstände und Bekleidung. Die Bereitstellung von Spinden begründet keine Haftung für hierin eingebrachte Gegenstände. Spinde sind lediglich während der Zeit des jeweiligen Trainings zu nutzen. Das CGYM ist berechtigt, missbräuchlich verwendete Schränke kostenpflichtig öffnen zu lassen.
Film- und Fotoaufnahmen: CGYM weist darauf hin, dass im Rahmen des Trainings fotografiert und gefilmt werden kann. Filme und Fotos können für eigene Werbezwecke (z.B. Homepage-Galerie, Pressemitteilungen etc.) verwendet werden. Mit der Kursbuchung erklärt sich der Kursteilnehmer (bzw. die Erziehungsberechtigten) mit der möglichen Veröffentlichung der gemachten Fotos und Filmaufnahmen einverstanden. Die Aufnahmen werden nicht an Dritte weitergegeben.
Alle Nutzungsrechte von Foto- und Videomaterial verbleiben bei CGYM.
Die Veröffentlichung bezieht sich auf Fotos oder Kurzvideos aus dem Training ohne namentliche Nennung der abgebildeten Personen. Für eine Weiterverwendung der veröffentlichten Fotos besteht und ergibt sich kein Haftungsanspruch gegenüber CGYM (Einverständniserklärung gemäߧ 22 Kunsturhebergesetz KUG).
CGYM weist daraufhin, dass bei der Veröffentlichung eines Bildes oder eines Kurzvideos der spätere Widerruf einer einzelnen Person grundsätzlich nicht dazu führt, dass das Foto entfernt wird.
Diese Einverständniserklärung ist freiwillig und kann schriftlich gegenüber CGYM widerrufen werden. CGYM verpflichtet sich, dass vom Kunden genau bezeichnete Bild unverzüglich nach Eingang des Widerrufs zu entfernen.
Bitte beachten Sie, dass es nicht gestattet ist, während den Unterrichtstunden eigene Film- oder Fotoaufnahmen anzufertigen
Datenschutz: Das CGYM verpflichtet sich, Daten, die sich aus der Vertragsdurchführung ergeben, nur im erforderlichen Umfang zur speichern und nicht an Dritte weiterzugeben.
Der Kursteilnehmer willigt in eine Speicherung seiner personenbezogenen Daten ein, soweit dies zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.
Die Einwilligung kann jederzeit schriftlich gegenüber CGYM widerrufen werden.
Die personenbezogenen Daten werden nur zu betriebseigenen Zwecken verwendet und keinem· Dritten zugänglich gemacht.
Unvorhersehbare Leistungshindernisse: In Fällen höherer Gewalt (z.B. Epidemien, Pandemien, behördliche Anordnungen, Arbeitskämpfe, terroristische Anschläge), die CGYM hindern, ihre vertraglichen Leistungen ganz oder teilweise zu erbringen und bei sonstigen unvorhergesehenen Ereignissen, die CGYM wegen einer möglichen Gefahr für die Mitglieder nach pflichtgemäßem Ermessen veranlassen, das Training ganz oder teilweise einzustellen, ist das Mitglied weiterhin zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge verpflichtet, wenn CGYM dem Mitglied als Ausgleich eine Gutschrift für den betroffenen Zeitraum durch eine entsprechende zukünftige beitragsfreie Mitgliedschaft vor Ablauf der Vertragslaufzeit gewährt, während dem die Nutzung des Clubs wieder möglich ist. Das gilt dann nicht, wenn der beitragsfreie Zeitraum nicht spätestens 18 Monate nach Eintritt der Unmöglichkeit beginnt, oder der Verweis auf eine zukünftige beitragsfreie Mitgliedschaft angesichts der persönlichen Lebensumstände für das Mitglied unzumutbar ist. Die Kündigungsrechte des Mitglieds bleiben unberührt.
Sonstiges: CGYM behält sich das Recht vor, diese AGB aufgrund zukünftiger wirtschaftlicher, rechtlicher oder technischer Entwicklungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Für den Kunden rechtlich vorteilhafte oder neutrale Änderungen werden sofort wirksam. Alle anderen Änderungen werden dem Kunden mindestens zwei Monate, bevor sie wirksam werden, bekannt gegeben. Betreffen die Änderungen den Vertragsgegenstand und/oder die Leistungen von CGYM, können sie nur vorgenommen werden, wenn sie unter Berücksichtigung der Interessen von CGYM für das Mitglied zumutbar sind. Die Zustimmung des Mitglieds zu den Änderungen gilt als erteilt, wenn es nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widerspricht. CGYM wird das Mitglied bei Bekanntgabe der Änderungen auf das Widerspruchsrecht und die Folgen seiner Nichtausübung hinweisen. Widerspricht das Mitglied, behält sich CGYM vor, den Mitgliedsvertrag bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen außerordentlich zu kündigen.
Der Mitgliedsvertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-)Rechtsordnungen. Wenn und soweit dem Mitglied durch die Wahl des deutschen Rechts der Schutz entzogen wird, der ihm durch die entsprechenden Bestimmungen seines Aufenthaltsstaates gewährt würde, findet insoweit das Recht des Staates, in dem er sich gewöhnlich aufhält, Anwendung.
Die Vertragssprache ist Deutsch.
Die EU-Kommission betreibt eine Internetplattform zur (Online-)Beilegung von Streitigkeiten zwischen Unternehmern und Verbrauchern (OS-Plattform). Diese ist erreichbar unter: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. CGYM ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen dadurch nicht berührt.